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Regeln der Vorratsdatenspeicherung des Telekommunikationsgesetzes grundgesetzwidrig und nichtig


Karlsruhe, 02 März 2010 - Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das vom Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis verstößt und damit verfassungswidrig ist. Aus Sicht der Verfassungsrichter mangelt es an der Sicherheit für die Daten und fehle es an konkreten Angaben für die Nutzung der Daten. Damit sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt.
Die Regeln zur Vorratsdatenspeicherung in der derzeitigen Form entsprechen nicht den Anforderungen des Grundgesetzes und wurden durch die Richter aus Karlsruhe außer Kraft gesetzt sowie die unverzügliche Löschung der gespeicherten Daten angeordnet.
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts dürfen Daten nur bei einem durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schwerwiegenden Straftat erhoben werden und die Betroffenen müssen zumindest nachträglich über die Verwendung ihrer Daten informiert werden.
Das Bundesverfassungsgericht schließt jedoch die Speicherung der Daten nicht generell aus. Die Zulässigkeit der EU-Richtlinie, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist, wurde nicht in Frage gestellt. Die Speicherung der Daten sei jedoch ein besonders schwerer Eingriff "mit einer Streubreite, wie sie bisher in der Rechtsordnung nicht bekannt ist". Darum sei die Vorratsdatenspeicherung nur bei vorliegen besonderer Voraussetzungen zulässig.
Seit 2008 müssen deutsche Telekommunikationsunternehmen alle Verbindungsdaten (Telefon und Internet) sechs Monate lang speichern. Ein konkreter Anlass zur Speicherung ist nicht erforderlich, die Speicherung erfolgt prophylaktisch. Die gesammelten Daten sollten von Polizei und Geheimdiensten zur Strafverfolgung genutzt werden können.
BREKO-Geschaeftsfuehrer Dr. Stephan Albers begrüßt den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Das Vertrauen der Buerger "in die allgemeine Unbefangenheit des elektronischen Informations- und Gedankenaustauschs" wird durch diese Entscheidung gestärkt. Außerdem erhofft Dr. Albers durch die Vorgaben des Verfassungsgericht klarere Regeln zur Vorratsdatenspeicherung die Netzbetreiber und Mitgliedsunternehmen entlasten.

Über den BREKO
BREKO ist ein im Jahre 1999 gegründeter Zusammenschluss von Festnetzbetreibern, der sich zum Ziel gesetzt hat, faire Wettbewerbsbedingungen in einem liberalisierten Telekommunikations-Markt zu schaffen. Die derzeit 42 Mitgliedsunternehmen beschäftigen ca. 56.000 Mitarbeiter, investieren rund 1,1 Mrd. EUR und erwirtschaften einen Umsatz in Höhe von etwa 6,3 Mrd. EUR (Angaben bezogen auf das Wirtschaftsjahr 2008). 
Weitere Informationen unter www.brekoverband.de .

Pressekontakt:
 
BREKO – Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.
Michael Reifenberg
Hans-Böckler-Straße 3
53225 Bonn
Tel.: 0228 249 9978
Fax: 0228 249 9972
breko@brekoverband.de


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