Nachweiserbringung für KRITIS jetzt digital möglich
16.09.2022
Betreiber Kritischer Infrastrukturen müssen gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mindestens alle zwei Jahre nachweisen, dass IT-Systeme, Komponenten und Prozesse, die für den Betrieb elementar sind, nach dem Stand der Technik abgesichert sind. Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hat das BSI jetzt die Nachweiserbringung digitalisiert.