BREKO-Pressestatement zum Kabinettsbeschluss der TKG-Novelle

16.12.2020

Bonn/Berlin 16.12.2020 Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts („Telekommunikationsmodernisierungsgesetz“ - TKMoG) beschlossen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden jetzt Bundestag und Bundesrat beteiligt. Aus Sicht des BREKO besteht ein wesentlichen Stellen des Gesetzes noch Änderungsbedarf auf dem Weg in die Glasfaser-Zukunft.

An zentralen Stellen des heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfs vermisst der BREKO den „großen Wurf“ für einen schnellen und effizienten Glasfaserausbau. Dazu BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers: „Der große, mutige Schritt in Richtung Glasfaser-Zukunft fehlt. Dass Glasfaser als DIE zukunftssichere und nachhaltige digitale Infrastruktur zentrale Grundlage für die Digitalisierung von Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung ist, wird leider noch nicht deutlich. Wir hätten uns im Gesetzentwurf ein klares Bekenntnis für eine zukunftsfähige und belastbare digitale Infrastruktur gewünscht.“

Noch weit entfernt von einer zukunftsorientierten Umsetzung ist der heute beschlossene Entwurf bei dem, als Universaldienst ausgestalteten und im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigten, „Recht auf schnelles Internet“. Um allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu schnellem Internet zu ermöglichen, braucht es ein stimmiges System. Dieses muss zum einen bei der Bereitstellung der Mindestversorgung über bestehende Infrastrukturen auch funkbasierte Lösungen einbeziehen. Zum anderen muss den eigenwirtschaftlichen und geförderten Ausbaumaßnahmen für schnelles Internet klarer Vorrang vor dem Universaldienst eingeräumt werden. „Die Umsetzung verstößt weiterhin gegen die EU-Vorgaben, die den Universaldienst und damit auch das Recht auf schnelles Internet als letztes Mittel („Ultima Ratio“) ansehen, wenn alle ansonsten zur Verfügung stehenden Instrumente nicht zum Erfolg führen. Der Anspruch sollte zudem technologieneutral ausgestaltet sein, sodass auch alle funkbasierten Lösungen, wie Mobilfunk und Satellitenkommunikation in Betracht gezogen werden“, erläutert Albers.

Die viel diskutierte Umlagefähigkeit der Kosten des Breitbandanschlusses im Rahmen der Betriebskosten-Verordnung soll nach aktuellem Stand zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ersatzlos gestrichen werden. Damit wird aus Sicht des BREKO großes Potential für eine Beschleunigung des Glasfaserausbaus, insbesondere auch im Bereich der Mehrfamilienhäuser und damit der Wohnungswirtschaft, verschenkt. „Um einen echten Schub für den Glasfaserausbau zu geben, machen wir uns für eine Modernisierung der Umlagefähigkeit im Sinne einer ‚Umlagefähigkeit 2.0‘ stark und haben dazu auch einen konkreten Vorschlag gemacht, der leider nicht berücksichtigt wurde“, so Albers. Der Vorschlag sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter im Falle neuer Investitionen in Glasfasernetze bis in die Gebäude und Wohnungen auch zukünftig von der Möglichkeit der Umlagefähigkeit Gebrauch machen können. Dabei soll die Umlage nicht „unendlich“ vereinbart werden, sondern für einen Zeitraum, der dem Wert der Investitionen in die neue Glasfaserinfrastruktur hinreichend Rechnung trägt. Hierzu schlagen der BREKO einen Zeitraum von sieben Jahren vor. Um darüber hinaus Anreize für Kooperationen und eine möglichst große Angebotsvielfalt zu schaffen, sollte die Verpflichtung zur Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open-Access) in die Regelung aufgenommen werden, mithilfe derer anderen Anbietern der Zugang zu den Kunden über das neue Netz ermöglicht wird.

Im Gesetzentwurf enthalten ist auch die Regelung für eine innerhalb der Bundesregierung lange Zeit umstrittene Frage der Laufzeit von Telekommunikationsverträgen. Grundsätzlich soll die auch bisher maximal mögliche Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten zwar beibehalten werden. Gleichzeitig werden die Anbieter allerdings verpflichtet, für jeden Einzeltarif auch einen 12-Monatsvertrag vorzuhalten, dessen Preis den eines 24-Monats-Vertrags im Monatsdurchschnitt nicht um mehr als 25 Prozent übersteigen darf. Für den BREKO ist das ein zu weitgehender Eingriff in die Vertragsfreiheit und auch nicht im Interesse der überwiegenden Zahl der Kunden, die sich bewusst für längere Vertragslaufzeiten entscheiden. Hinzu kommt, dass 24-Monats-Verträge nach den  europäischen Richtlinienvorgaben ohne weitere Auflagen zulässig wären. „Der Gesetzgeber sollte, auch vor dem Hintergrund der Planungssicherheit für den weiteren Glasfaserausbau an der in Deutschland bewährten Praxis bei Laufzeitverträgen festhalten“, appelliert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

„Um den Weg in eine digitale Zukunft auch wirklich einzuschlagen, setzen wir jetzt darauf, dass Bundestag und Bundesrat im Anfang kommendes Jahres startenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren unsere Änderungsvorschläge im Sinne einer Beschleunigung des Glasfaserausbaus aufgreifen. Dafür werden wir uns in den nächsten Wochen weiter mit konstruktiven Vorschlägen einsetzen“, erklärt BREKO-Chef Albers.

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Über den BREKO

Als führender Glasfaserverband mit mehr als 380 Mitgliedsunternehmen setzt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) erfolgreich für den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Seine Mitglieder setzen klar auf die zukunftssichere Glasfaser und zeichnen aktuell für fast 75 Prozent des wettbewerblichen Ausbaus von Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude und Wohnungen verantwortlich. Die mehr als 215 im Verband organisierten Telekommunikations-Netzbetreiber versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen. Dazu haben sie im Jahr 2019 2,5 Mrd. Euro investiert und dabei einen Umsatz in Höhe von 7,8 Mrd. Euro erwirtschaftet. Weitere Informationen finden Sie unter www.brekoverband.de.

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