Muster-AGB, Auftragsformulare & Leistungsbeschreibungen

Hier können Sie gerne Ihre Muster bestellen. Wir bieten auch attraktive Pakete an:

Mit Inkrafttreten des neuen und umfassend überarbeiteten Telekommunikationsgesetzes (TKG neu) zum 01. Dezember 2021 wurden aufgrund umfangreicher Nachbesserungen beim Verbraucherschutz auch deutliche Anpassungen an den bisherigen AGBs, Leistungsbeschreibungen, Auftragsformulare, Prozesse etc. notwendig.

Wir haben hierzu gemeinsam mit dem erfahrenen Rechtsanwalt Jan Petersen für Sie Muster-AGBs, Auftragsformulare und Leistungsbeschreibungen für Internetzugangs- und Telefoniedienstleistungen sowohl für Privat- als auch Geschäftskunden entwickelt.

CHECKLISTE

Wir haben hier für Sie nicht nur eine Checkliste der umzusetzenden Themen vorbereitet, sondern bieten Ihnen auch umfassende Unterstützung an.

Prüfen Sie, wie gut Sie vorbereitet sind:

Check

Anpassung AGB

  • Haben Sie die umfassenden Verbraucherschutzregeln in Ihren AGB berücksichtigt?

    Wir bieten Ihnen einen kompletten Satz AGB-Muster für Telefonie- und Internetzugangsleistungen Festnetz für Privat- und Geschäftskunden an, die sämtliche Änderungen und neue Regeln aus dem neuen TKG abbilden. Zudem erhalten Sie eine Übersicht über die neuen Schadenspauschalen in § 58 TKG (Entstörung) und § 59 TKG (Anbieterwechsel, Rufnummernmitnahme) für Verbraucher, die gem. § 55 Abs.1 Nr.1 In Verbindung mit Anhang VIII Teil A Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2018/1972 in Verbraucherverträge aufzunehmen sind. Dies sollte allerdings im Rahmen der Leistungsbeschreibungen geschehen. Ein einstündiges anwaltliches Beratungsgesprächs mit Rechtsanwalt Jan Petersen ist Teil unseres Pakets.

Check

Leistungsbeschreibungen

  • Entsprechen Ihre Leistungsbeschreibungen den gesetzlichen Vorgaben?

    Das neue TKG enthält eine Reihe von Bestimmungen, die gänzlich neu und erstmals in den Leistungsbeschreibungen zu berücksichtigen sind. Die Vorgaben reichen von Mindestvertragsinhalten wie Schadenspauschalen, Störungsprozess, Anbieterwechsel und Mindestbandbreiten bis hin zu allgemeinen Veröffentlichungspflichten. Hierzu hat Rechtsanwalt Jan Petersen in Zusammenarbeit mit Benedikt Kind eine rechtssichere Muster-Leistungsbeschreibung für Telefonie- und Internetzugangsleistungen für das Festnetz erstellt.

Check

Anpassung Auftragsformular

  • Genügt Ihr Auftragsformular den gesetzlichen Anforderungen und neuen Regelungen im TKG?

    Neben den AGB und der Leistungsbeschreibung unterliegt auch das Auftragsformular gesetzlichen Vorgaben und musste aufgrund neuer Regelungen im TKG umfassend überarbeitet werden. Dazu hat Rechtsanwalt Jan Petersen, in Zusammenarbeit mit Benedikt Kind ein rechtssicheres Auftragsformular für Telefonie- und Internetzugangsleistungen für das Festnetz erstellt.

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Erstellung vorvertraglicher Informationen (VVI)

  • Sind Sie vertraut mit Ihren Vorvertraglichen Informationspflichten (VVI) und kennen Sie den Prozess?

    Neben der Vertragszusammenfassung (VZF), für die die entsprechende EU-Verordnung Form und Inhalt vorgibt, verpflichtet § 55 des neuen TKG die Anbieter von öffentlich-zugänglichen Informationsdiensten zu einer Reihe weiterer vorvertraglichen Informationen (VVI) gegenüber Verbrauchern (Dienstequalität, Preise, Vertragslaufzeit, Kündigung, Entschädigungsregelungen, Sicherheitsvorfälle, Notrufdienste, Latenz u.a.).
     

    Hinzu kommt ein prozessualer Handlungsbedarf wie rechtskonforme und revisionssichere Speicherung der Dokumente und eindeutige Quittierung des Dokumenten-Downloads durch den Kunden mit einem Zeitstempel. Haben Sie Interesse an einer IT-Lösung für die automatische und rechtskonforme Erstellung von vorvertraglichen Informationen (VVI) im PDF-Format, dann sprechen Sie uns an. Wir können Ihnen hier Dienstleister empfehlen, die eine rechtzeitige Anbindung an Ihre Systeme garantieren.

Check

Vertragszusammenfassung

  • Wissen Sie, wie Sie Ihr Dokument „Vertragszusammenfassung“ gestalten müssen?

    Das neue Instrument der Vertragszusammenfassung verursacht mehr als nur redaktionellen Aufwand. Diese muss genau nach einem europaweit gültigen Muster erstellt und Verbrauchern und Kleinstunternehmern vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Sie tritt neben das eigentlich weitgehend inhaltsgleiche Produktinformationsblatt. Fehlt die Vertragszusammenfassung, ist der Vertrag mit dem Verbraucher in der Schwebe. Unter folgendem Link finden Sie ein Praxishandbuch des österreichischen Regulierers RTR, das auch ein ausgefülltes Muster für die Vertragszusammenfassungen beinhaltet. Da die Vertragszusammenfassungen auf Gemeinschaftsrecht zurückgehen, sollte dieses Muster auch für Deutschland grundsätzlich verwendbar sein.

  • Die digitale DMS-Lösung der Jungen Haie

    Sie sind noch auf der Suche nach einer digitalen Lösung für das Dokumenten Management und den Versand an den Kunden? Wir haben sie!

    Als Verbandsmitglied der BREKO unterstützt die Junge Haie GmbH Ihre Unternehmung bei der automatischen digitalen Erstellung der EECC-konformen Vertragszusammenfassung wie auch beim automatischen Versand der vorvertraglichen Informationen und der rechtskonformen Vertragszusammenfassung. Profitieren Sie vom BREKO-Einkaufsverbund und sichern Sie sich jetzt die kostengünstige, sichere und schnell einsatzfähige Dokumenten Management Lösung der Jungen Haie.

    Mehr Informationen erhalten Sie bei den Jungen Haien oder direkt hier als PDF-Download.

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Produktinformationsblatt

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Datenschutzbestimmungen

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Formblatt Routerfreiheit

  • Haben Sie ein Formblatt für die Routerfreiheit erstellt und für Ihre Kunden verfügbar?

    Das neue TKG hat die Routerfreiheit auch bei Glasfaseranschlüssen bestätigt. Auch in Zukunft können die Anwender ihr Endgerät am Breitbandanschluss (z.B. Glasfaser, Kabel, DSL oder Mobilfunk) selbst wählen. Das Gesetz sieht Ausnahmeregelungen beim passiven Netzabschlusspunkt vor. Der BREKO setzt sich bei der BNetzA für eine Ausnahmeregelung vom passiven Netzabschlusspunkt für FTTH-G.PON-Netze ein.

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Widerrufsformular

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