BREKO-Pressestatement zur heutigen TAL-Entscheidung der Bundesnetzagentur

13.04.2022

Der Bundesverband Breitbandkommunikation BREKO e.V. befürwortet die heutige Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL, „letzte Meile“) für die nächsten 10 Jahre festzulegen. Bisher lagen die Genehmigungszeiträume üblicherweise bei zwei bis drei Jahren.

„Mit der sicher letzten Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur TAL trägt die Bundesnetzagentur dem laufenden Migrationsprozess von Kupfer- auf Glasfasernetze Rechnung und schafft langfristig Rechtssicherheit für die Nachfrager dieser zentralen kupferbasierten Vorleistung der Telekom“, ordnet BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers die Entscheidung ein. Albers betont weiter: „Wichtig ist aber jetzt, dass die Behörde auch zügig den nächsten Schritt macht und langfristige Planungssicherheit für die Glasfaser ausbauenden Unternehmen schafft, die für einen beschleunigten Ausbau der Glasfasernetze zwingend notwendig ist. Dazu muss sie gemeinsam mit der Branche in einem transparenten Verfahren ein Konzept erarbeiten, dass die wesentlichen der Fragen der Migration von kupferbasierten Netzen auf Glasfasernetze, wie die verfügbaren Vorleistungen, die Migrationsprozesse und -zeiträume und die Verteilung der Migrationskosten regelt. So machen es derzeit schon Regulierungsbehörden in anderen europäischen Ländern, wie Frankreich und Großbritannien, deren Vorgehensweisen Deutschland als Beispiel dienen sollten.“

Mit der langfristigen Festlegung der Entgelte ungefähr auf dem geltenden Niveau begegnet die Bundesnetzagentur auch den Bedenken der TAL-Nachfrager, dass die Entgelte aufgrund der im Zuge der zunehmenden Migration auf Glasfasernetze sinkenden Abnahmemengen für kupferbasierte Vorleistungen deutlich ansteigen könnten.

Hintergrund:

Mit der Entscheidung regelt die Bundesnetzagentur das Vorleistungsentgelt, das Wettbewerber für die Nutzung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an die Telekom zahlen müssen. Betroffen sind knapp 4 Mio. Kupfer-TAL.[1] Die Bundesnetzagentur hatte die Entgelte zuletzt im Jahr 2019 reguliert und damals ein monatliches Entgelt in Höhe von € 11,19 für die Übernahme der Kuperdoppelader an einem Hauptverteiler (HVt-TAL) und € 7,05 für die Übernahme der Kupferdoppelader an einem Kabelverzweiger (KVz-TAL) festgelegt.

Die jetzt von der Bundesnetzagentur getroffene Entgeltentscheidung ist zweistufig. Auf der ersten Stufe für den Zeitraum ab dem 01.07.2022 bis zum 30.06.2027 hat die Behörde ein Entgelt in Höhe von € 10,65 (HVt-TAL) bzw. € 6,92 (KVz-TAL) festgelegt. Auf der zweiten Stufe für den Zeitraum vom 01.07.2027 bis zum 30.06.2032 gelten dann € 11,08 für die HVt-TAL bzw. € 7,20 für die KVz-TAL.

Ursprünglich hatte die Telekom in diesem Verfahren im Januar Entgelte in Höhe von € 12,15 (HVt-TAL) bzw. € 8,25 für die KVz-TAL für einen kürzeren Zeitraum beantragt, den Antrag dann aber Ende März auf die nunmehr genehmigten Entgelte geändert.


[1] Stand Ende 2020, entnommen dem Jahresbericht der BNetzA vom 19.05.2021 S. 56.

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