
Sample contracts & GTC
Interesse an Muster-AGB, Dienstleistungen und Beratung?
Sprechen Sie uns gerne an:
Kerstin Klein
klein@brekoverband.de
+49 228 24999 88
A bitstream offer is not only obligatory in subsidised areas, but is also a relevant adjustment screw on a voluntary basis in order to utilise the networks also in areas developed for own account.
In addition to the important general regulations for the wholesale products FTTB and FTTH, the sample contracts contain annexes such as a service description in line with the market, proposals for the price structure and service level agreements.
The structure of the FTTB and FTTH sample contracts is largely based on the product for the subsidy VULA agreed with the EU Commission and the Federal Ministry of Transport.
The FTTH concept takes into account different expansion stages, which can be linked to marketing.
Bestellformular Musterverträge
Zum BestellformularNEU: Muster Vorvertrag für Kunden
Ohne eine Vorvermarktungsquote startet kaum noch ein Unternehmen in den Glasfaserausbau. Dabei schließen Telekommunikationsunternehmen oft schon vor dem Ausbau der physischen Glasfaserinfrastruktur mit einem Kunden einen einheitlichen Vertrag über die Errichtung eines Glasfaseranschlusses und die Einrichtung eines TK-Dienstes ab.
Der Bau der Glasfaserleitung kann sich aber noch von wenigen Wochen bis zu einigen Monaten hinauszögern. Wenn dann der Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und der tatsächliche Leistungs- bzw. Lieferbeginn des TK-Dienstes zeitlich auseinanderfallen, wirft das für viele Unternehmen im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebene maximale anfängliche Vertragslaufzeit einige rechtliche Fragen auf, insbesondere: Ab welchem Zeitpunkt beginnt die vom TKG vorgeschriebene 2-jährige anfängliche Laufzeit (Erstvertragslaufzeit) zu laufen?
Um dieses Problem rechtskonform und praxisnah zu lösen, hat die BREKO Servicegesellschaft mit einigen Regulierungsexperten ein Muster für einen sogenannten Vorvertrag entwickelt.
Der Vorvertrag ist ein eigener vollwertiger schuldrechtlicher Vertrag, der zwei getrennt zu betrachtende Leistungspflichten beinhaltet. Das Telekommunikationsunternehmen verpflichtet sich zur (kostenpflichtigen) Errichtung des Glasfaseranschlusses. Gleichzeitig verpflichtet sich der Kunde zum späteren Abschluss eines zeitlich nachgelagerten TK-Dienstvertrages. Der Vorvertrag ist demnach kein Vertragsschluss über den TK-Dienst selbst, sondern begründet nur einen vertraglichen Kontrahierungszwang zwischen Kunde und TK-Unternehmen. Der Kunde verpflichtet sich durch den Vorvertrag – nach Ausbau des physischen Anschlusses - zur Annahme eines Angebotes über den Abschluss eines Hauptvertrages (=TK-Dienstvertrag).
In Abgrenzung zu anderen Lösungsansätzen berücksichtigt der Vorvertrag die rechtlichen Vorgaben des TKG zur Erstvertragslaufzeit. Der Vorvertrag schafft durch die vertragliche Trennung mehr Rechtsklarheit und demzufolge höhere Rechtssicherheit für die Mitgliedsunternehmen. Zudem entsteht durch den Vorvertrag auch ein psychologische Bindewirkung beim Kunden.
Das Muster für den Vorvertrag können Sie ab sofort bestellen. Die Kosten für BREKO-Mitgliedsunternehmen betragen 250,00 Euro netto.