Preisminderung bei niedriger Surf-Geschwindigkeit im Mobilfunk - Netzagentur präsentiert Eckpunkte
26.08.2022
Ist die Übertragungsgeschwindigkeit des Mobilfunkanbieters geringer als vertraglich vereinbart, haben Kunden das Recht, das Entgelt zu kürzen. Ein Eckpunktpapier mit Regeln dazu, wann eine Minderleistung vorliegt und wie diese im Mobilfunk nachzuweisen ist, hat die Bundesnetzagentur nun vorgelegt. Die Netzagentur rechnet mit Minderungen um bis zu 90 Prozent.