BREKO-Pressestatement zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen

29.08.2023

Berlin, 29.08.2023 – Den heute vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlichten Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) kommentiert der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) wie folgt:

„Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt für einen noch schnelleren Glasfaser- und Mobilfunkausbau in Deutschland, weil er helfen kann, bestehende Hürden abzubauen, insbesondere im Bereich der Genehmigungsverfahren. Um die Beschleunigungspotenziale auszuschöpfen, sind aber noch einige Anpassungen notwendig.

Dass der Ausbau von Telekommunikationsnetzen im Gesetz als ‚im öffentlichen Interesse‘ eingestuft werden soll, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Um die Bedeutung des Glasfaserausbaus als wichtige gesamtgesellschaftliche Maßnahme angemessen zu betonen und mehr Tempo bei Planungs- und Genehmigungsprozessen zu erreichen, sollte der Glasfaserausbau aber analog zum Ausbau der erneuerbaren Energien als Infrastrukturmaßnahme ‚im überragenden öffentlichen Interesse‘ definiert werden.

Einen positiven Effekt erwarten wir durch die Verkürzung der Genehmigungsfristen und die vorgesehene Genehmigungsfreiheit für geringfügige Baumaßnahmen. Um den Anschluss von Gebäuden ans Glasfasernetz deutlich schneller umzusetzen, sollten genehmigungsfreie Baumaßnahmen allerdings nicht ausschließlich anhand ihrer Dauer definiert und die Kriterien für bestimmte Maßnahmen wie den sogenannten Hausstich und die Anbindung einer geringen Anzahl an Gebäuden ausgeweitet werden.

Die Anpassungen beim sogenannten Glasfaserbereitstellungsentgelt, mit dem die Kosten der Gebäudeverkabelung mit Glasfaser für einen begrenzten Zeitraum über die Nebenkosten auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden, gehen nicht weit genug. Die geplante Möglichkeit zur Erhebung einer Einmalgebühr, wenn Kund:innen zu einem anderen Diensteanbieter wechseln, ist zwar grundsätzlich positiv zu bewerten. Wir bedauern aber, dass die Gesamtsumme der zulässigen Umlage nicht erhöht wurde. Die Ausbaupraxis zeigt, dass die bisher zulässigen Beträge schon jetzt zu weit unter den tatsächlichen Ausbaukosten liegen, um einen wirksamen Ausbauanreiz zu setzen.

Der BREKO bedauert auch, dass das BMDV ein zwingend erforderliches Sicherheits- und Zugriffskonzept für das Gigabit-Grundbuch nicht im Gesetz selbst definiert und stattdessen entsprechende Regelungen später in einer separaten Verordnung festschreiben will. So bleiben die aktuellen Unsicherheiten bezüglich Datensicherheit zum Schutz kritischer Telekommunikationsinfrastrukturen bis zum Erlass dieser Verordnung weiter bestehen. Stattdessen sollte das BMDV die Bundesnetzagentur, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und das Bundesamt für Verfassungsschutz bei diesem wichtigen Thema einbeziehen und wichtige Details im Gesetz selbst regeln.“

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