Neue EU-Förderleitlinien ändern nichts an Notwendigkeit einer Priorisierung der Gigabitförderung in Deutschland

14.12.2022

Bonn/Brüssel, 14.12.2022 Mit den am Montag veröffentlichten Beihilfeleitlinien für Breitbandnetze legt die Europäische Kommission die Regeln zur Prüfung zukünftiger nationaler Breitbandförderprogramme fest. Die Mitgliedstaaten müssen staatliche Beihilfemaßnahmen vorab von der EU-Kommission genehmigen lassen. Aus Sicht des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO) enthalten die neuen Regelungen eine positive Neuerung in Bezug auf die Feststellung von Marktversagen, verpassen jedoch die Chance, das neue Instrument der Glasfaser-Gutscheine konsequent auf die Förderung neuer Netze auszurichten. Wichtiger Hebel für einen möglichst schnellen Glasfaserausbau in Deutschland bleibt die Priorisierung der Förderung auf besonders schlecht versorgte Gebiete ohne eigenwirtschaftliches Ausbaupotenzial.

Die neuen Beihilfeleitlinien treten voraussichtlich im Januar 2023 in Kraft und werden sich noch nicht auf die im Frühjahr 2023 erwartete neue Richtlinie für die Gigabitförderung des Bundes auswirken. Die neuen Regeln sind erst bei neuen Förderprogrammen zu berücksichtigen, die die Mitgliedsstaaten bei der EU-Kommission anmelden. Für die Gigabitförderung des Bundes hatte Deutschland bereits Anfang 2021 grünes Licht von der EU erhalten. Sven Knapp, Leiter des BREKO-Hauptstadtbüros betont daher: „Es bleibt dabei, dass wir im Glasfaserausbau am schnellsten vorankommen, wenn die Gigabitförderung gezielt auf besonders schlecht versorgte Gebiete ohne Ausbaupotenzial ausgerichtet wird und den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau sinnvoll ergänzt. Um das zu erreichen, muss das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Vergabe von Fördermitteln zukünftig mit der in Arbeit befindlichen Potenzialanalyse verknüpfen, um sicherzustellen, dass zuerst diejenigen Bürgerinnen und Bürger vom staatlich geförderten Glasfaserausbau profitieren, die bisher am schlechtesten versorgt sind.“

Die aus Sicht des BREKO wichtigste Neuerung der EU-Beihilfeleitlinien ist, dass die Feststellung eines Marktversagens in Zukunft zeitlich begrenzt gilt. Sollte ein Förderprojekt innerhalb von drei Jahren nicht fertiggestellt sein, muss zukünftig eine erneute Markterkundung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass in dem betreffenden Gebiet weiterhin kein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau geplant ist. „Da geförderte Ausbauprojekte aktuell im Durchschnitt vier bis fünf Jahre dauern, wird eine zweite Markterkundung in vielen Fällen notwendig sein. Deshalb haben wir die Hoffnung, dass Kommunen in Zukunft nur noch dort Fördermittel beantragen, wo auch in vier oder fünf Jahren kein eigenwirtschaftlicher Ausbau zu erwarten ist. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sollte darüber nachdenken, diese Regelung schon 2023 in die neue Förderrichtlinie aufzunehmen. Dies wäre auch ohne neue Anmeldung bei der EU-Kommission möglich.“  fordert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

Der BREKO macht sich bereits seit mehreren Jahren für die Einführung sogenannter Glasfaser-Gutscheine stark, um bisher nicht wirtschaftlich erschließbare Haushalte unbürokratisch und schnell an das Glasfasernetz anzuschließen. Nach Vorstellung des Verbandes sollten die Gutscheine betroffenen Bürgerinnen und Bürgern direkt zur Verfügung gestellt werden. Die in den neuen Beihilfeleitlinien enthaltenen Möglichkeiten für diese neue Art der Glasfaser-Förderung greifen aber aus Sicht des BREKO viel zu kurz. Dazu Albers: „In einer nachfrageseitigen Förderung sehen wir insbesondere großes Potential, Anreize für den Anschluss bisher nicht wirtschaftlich erschließbarer Haushalte zu schaffen, die sich in der Nähe wirtschaftlich ausbaubarer Gebiete befinden. Wir bedauern daher sehr, dass die Europäische Kommission die Voucherförderung nicht konsequent auf die Schaffung neuer Ausbauanreize ausgerichtet hat, sondern die Anwendung von Vouchern scheinbar nur für bestehende Netze vorsieht. Ein Fokus auf bereits ausgebaute Gebiete verschenkt das Potenzial, Anreize für einen schnellen, unbürokratischen Ausbau und die Nutzung neuer Glasfasernetze – auch auf Seiten der Verbraucher:innen – zu schaffen. Hier sollte die Europäische Kommission Klarheit schaffen und die Voucher-Förderung explizit auf neu zu bauende Netze beziehen.”

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